FAQ

Fragen zu Krankenhausärzte Fortbildungen

AKTUELL: Keine Kursgebühr für Krankenhausärzte (all genders)

Da die wirtschaftliche Situation in vielen Krankenhäuser sehr angespannt ist, zahlen Krankenhausärzte (all genders) mit Ausnahmen bei einigen Fortbildungen keine Kursgebühr. Dennoch nehmen Sie an allen Unterrichtseinheiten teil, erhalten die Teilnehmerbestätigung sowie die CME Punkte. Mit dieser Maßnahme wollen wir die ärztliche Fort- und Weiterbildung in Krankenhäuser unterstützen. Für folgende Fortbildungen für Krankenhausärzte erheben wir derzeit keine Kursgebühr.

Ohne Kursgebühr:

Alpinmedizin, Traumatologische Aspekte, Österreich

Tropen- und Reisemedizin, Galápagos

Fortbildungspflicht für Krankenhausärzte

Auch für angestellte Krankenhausärzte besteht die Pflicht zu einer kontinuierlichen Fortbildung. Die Fortbildungspflicht ist in der „Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus“ geregelt, die am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.

Krankenhausärzte müssen in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte, englisch CME für Continuing Medical Education, absolvieren. Ein Fortbildungspunkt ist auch eine Unterrichtseinheit (UE) mit jeweils 45 Min. D.h., dass Krankenhausärzte in fünf Jahren 187,50 Zeitstunden Fortbildung absolvieren müssen. Eine Suche zu CME Punkten bzw. Fortbildungen finden Sie hier.

Wenn sie weitere Fragen zu der Fortbildungspflicht für Krankenhausärzte haben, melden sie sehr gerne telefonisch unter 04202 955 1435 oder per mail an mail@aerztefortbildungen.de

Welche Fristen sind für die Fortbildungen einzuhalten

Die 250 CME Punkte oder auch Fortbildungspunkte, müssen innerhalb von fünf Jahren erworben und nachgewiesen werden. Die Fünfjahresfrist für Krankenhausärzte beginnt mit dem ersten Arbeitstag im Krankenhaus. Beginnt ein Krankenhausarzt (m/w/d) seine Arbeit z. B. am 01.04.2021, muss er die erworbenen 250 Ärztepunkte bis spätestens 31.03.2026 nachweisen.

Fortbildungspflicht für Fachärzte im Krankenhaus

Analog den angestellen Krankenhausärzten unterliegen auch angestelle Fachärzte im Krankenhaus der Fortbildungspflicht. Allerdings sind hier ein paar Besonderheiten für Fachärzte im Krankenhaus zu beachten:

  1. Angestellte Fachärzte im Krankenhaus müssen ebenfalls 250 Ärztepunkte, CME Puntke, in fünf Jahren erlangen.

  2. Anders als bei den niedergelassenen Ärzten müssen von diesen 250 CME Punkten allerdings mindestens 150 Fortbildungspunkte erlangt werden, die der Weiterentwickung und/oder dem Erhalt der fachärztlichen Kompetenz dienen. Hierbei wird von fachspezifischer Fortbildung gesprochen. Den Unterschied einer allgemeinen Fortbildung und einer fachspezifischen Fortbildung trifft der angestelle Krankenhausfacharzt selbst.

  3. Diese Auswahl der fachspezifischen Krankenhausarzt Fortbildung muss dem Ärztlichen Direktor des Krankenhaus vorgelegt werden. Dieser dokumentiert diese ggü. der Krankenhausleitung. Diese muss in einem Qualitätisbericht regelmäßig der jeweiligen Ärztekammer nachweisen, ob und in welchem Umfang die Fortbildungspflicht der Krankenhausärzte erfüllt wurde.

Regelung bei Abwesenheit

Sind Krankenhausärzte länger als drei Monate durch Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit, Beurlaubung oder ausschließlich wissenschaftlicher Tätigkeit nicht in der Patientenversorung tätig, ruht die Fortbildungspflicht um exakt diese Zeit bzw. der Zeitraum der fünf Jahre wird um diese Zeit verlängert. Allerdings kann der Krankenhausarzt (m/w/d) in dieser Zeit an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die dann dem Fünfjahreszeitraum angerechnet werden.

Fortbildungspflicht für vertragsärztlich tätige Krankenhausärzte

Auch Vertragsärzte, Honorarärzte und ermächtigte Krankenhausärzte unterliegen im vollem Umfang der Fortbildungspflicht. D.h., Sie müssen alle fünf Jahre der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) 250 Fortbildungspunkte nachweisen.

Mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht

Die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus, sieht zwar eine Fortbildungspflicht für Krankenhausärzte vor, jedoch keinerlei Sanktionen bei Verletztung oder Nichteinhaltung dieser Fortbildungspflicht. Bis dato ist lediglich die Nennung der Verletzung der Fortbildungspflicht im Qualitätsbericht vorgesehen.

I.d.R. hat die Verletzung der Fortbildungspflicht oft wirtschalfliche Hintergründe. Aus diesem Grund offerieren wir einige Vorteile für Krankenausärzte, s.a. auch nächster Punkt.

Welche Vorteile erhalten Krankenhausärzte

Aufgrund von immensen wirtschalftlichen Zwängen in vielen Krankenhäusern, bieten wir folgende Vorteile den Krankenhausärzten für unsere Fortbildungen:

Angestellte Krankenhausärzte zahlen nur 50% der ausgewiesenen Kursgebühr. Das Einsparungspotential für das Krankenhaus ist enorm. In einigen Fällen zahlen Krankenahausärzte keine Teilnehmergebühr.

Auf Wunsch von ihnen, beantragen wir für Sie die Anerkennung unserer Ärztfortbildung zur Bildungsfreistellung/zum Bildungsurlaub. Diese können Sie Ihrem Arbeitgebeber - neben der Anerkennung der CME Punkte der Landesärztekammer Niedersachen - vorlegen.

Welche Rechte habe ich auf Fortbildungen?

Hier finden Sie Fragen, die uns häufig zur Fortbildungen für Krankenhausärzte gestellt werden. Weiterführende Informationen über Fortbildungen von Krankenhausärzten auf Ärztekongresse finden Sie hier "Krankenhausarzt".

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