Ärztliche
Zweitmeinung
Ärztliche Zweitmeinung
- Keine Verpflichtungen
- Anfrage ist unverbindlich
- Im Auftrag namhafter Krankenkassen wie DAK und BKK
Information
Die ärztliche Zweitmeinung
Wenn ein Patient eine Diagnose mit einer Behandlungsempfehlung erhält, könnte es sein, dass diese suboptimal ist. Auch ein qualifizierter Facharzt könnte einer Fehlentscheidung unterliegen. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass Behandlungsentscheidungen nicht nur nach medizinischen, sondern leider in Ausnahmenfällen auch aus wirtschaftlichen Kriterien getroffen werden.
Gemäß § 27b SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Insbesondere wenn die Durchführung einer planbaren medizinischen Maßnahme die Gefahr einer Indikationsausweitung in sich trägt. Das Gesundheitssystem hat eigens dafür ein eigenes qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren eingerichtet. Dieses Verfahren ermöglicht dem Patienten, mittels einem medizinischen Spezialisten, mögliche Zweifel an z. B. planbaren - aber auch finalen Eingriffen - auszuräumen. Oder eben doch eine alternative, ggf. bessere Behandlungsmethode zu finden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre ärztliche Zweitmeinung, sowohl für den Arzt als auch den Patienten, von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt wird, ist sehr hoch. Unser Service für Sie, wir prüfen dies kostenlos und unverbindlich für Sie, bevor weitere Maßnahmen der ärztlichen Zweitmeinung ergriffen werden.